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Das Generalkommando des VII. Armee-Korps


Der Führungsstab eines Armee-Korps wurde als Generalkommando bezeichnet. Das Generalkommando bearbeitete militärische Kommando- und Verwaltungsangelegenheiten.

An der Spitze des Generalkommandos stand der Kommandierende General. Dieser zeichnete verantwortlich für alle militärischen Belange im Bezirk seines Armee-Korps bzw. in seiner Provinz und unterstand in allen Kommandosachen direkt dem Kaiser, in allen Verwaltungsangelegenheiten dem Kriegsminister. An der Spitze der zivilen Verwaltung einer preußischen Provinz stand der Oberpräsident. In Münster residierten beide im fürstbischöflichen Schloss.

Der Kommandierende General genoss eine herausragenden Stellung in Militär, Verwaltung und Politik. Er nahm bei öffentlichen Anlässen die gesellschaftlich höchste Stellung ein, noch vor dem jeweiligen Oberpäsidenten der Provinz. Im Belagerungszustand und im Kriegsfall ging die vollziehende Gewalt auf ihn über (nach dem Gesetz über den Belagerungszustand vom 04.06.1851 - der rechtlichen Grundlage für die Verhängung des Kriegszustandes). Er war somit auch den zivilen Behörden gegenüber weisungsbefugt. Zudem war er höherer Gerichtsherr.

Die besondere Dienststellung des Kommandierenden Generals stellte, anders als z.B. die Stellung als Präsident der zivilen Verwaltung, den direkten Bezug zum König, später Kaiser, dar - insbesondere in Folge des Immediatsrechts, des Rechts, ohne Zwischeninstanzen direkt beim Staatoberhaupt vorsprechen zu dürfen. Dieser für Preußen typische Dualismus von Zivil- und Militärgewalt barg eine Reihe Konflikmöglichkeiten zwischen den handelnden Personen der zivilen (dem Kanzler und dem Parlament verpflichtet) und der militärischen Struktur (dem Kaiser persönlich verpflichtet).

In Friedenszeiten bildete das Korps die größte militärische Formation. Organisatorische Formationen wie die Armee existierten in der Friedensgliederung nicht - erst im Kriege wurden mehrere Korps zu einer Armee zusammengezogen. Die im Frieden bestehenden Armee-Inspektionen waren lediglich Behörden zu Kontrolle der zugeordneten Armee-Korps. Ein Armee-Korps bildete sich aus zwei bis drei Divisionen mit i.d.R. je zwei Infanterie-Brigaden zu je zwei Infanterie-Regimentern sowie Kavallerie- und Artillerie-Brigaden. Dazu traten diverse weitere Formationen wie Jäger-, Train- und Pionierbataillone. Dadurch war ein Armee-Korps in die Lage versetzt, als militärischer Großverband selbständig operieren zu können. Das deutsche Heer verfügte bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges über 25 aktive Armee-Korps.

Überischt der Einheiten des VII. Armee-Korps, Friedensaufstellung 1913

Das VII. Armee-Korps unterstand immer der 3. Armee-Inspektion (zunächst Darmstadt, ab 1906 Hannover).

1870 bildete das VII. A.K. zusammen mit dem rheinischen VIII.A.K. die 1. Armee unter General der Infanterie v. Steinmetz.

Im Zuge der Mobilmachung im August 1914, wurden aus den Armee-Inspektionen die Armee-oberkommandos (AOK's) der Feldtruppen gebildet. Die jeweiligen General-Inspekteure waren für die Führung der AOK's vorgesehen.  Aus der 3. Armee-Inspektion (Hannover) wurde somit das AOK 2, der oberste Führungsstab der 2. Armee (Generaloberst v. Bülow). Das aktive VII. Armee-Korps gehörte neben fünf weiteren Korps zu Beginn des Ersten Weltkrieges zur 2. Armee.

Rückte die aktive Truppe ins Feld aus, so übernahm das sog. stellvertretende Generalkommando unter dem stellvertretenden Kommandierenden General die Geschäfte im Korps-Bezirk, insbesondere die Ersatz-Organisation. Einen Eindruck von der Vielzahl der Einheiten und Kommandanturen der Ersatz-Organisation eines Armeekorps gibt die: Behörden- und Truppenübersicht des Stellvertretenden Generalkommandos des  VII. Armee-Korps (1916).

Die Wehrbezirkskommandos im bevölkerungsreichen Korps-Bezirk des VII. Armee-Korps, welches
neben dem eigentlichen Westfalen ja auch den Niederrhein, das nördliche Rheinland und Lippe umfasste, stellten Nachersatz für fünf Armee-Korps.

Beispielhaft finden Sie im Folgenden den Etat des Generalkommandos des VII. Armee-Korps aus dem Jahre 1872 sowie die Aufstellung aller Kommandierenden Generale.
 

Der Etat des Generalkommandos des VII. Armee-Korps bestand im Jahre 1872 aus:
  • Kommandierenden General (General der Kavallerie Wilhelm Graf zu Stolberg-Wernigerode)
  • 1 Chef des Generalstabs, im Regelfall im Rang eines Obersten
  • 1 Stabsoffizier im Generalsstab (Major oder Oberstleutnant)
  • 1 Hauptmann im Generalstab
  • 2 Adjutanten, im Range von Subalternoffizieren (Leutnante)
  • 1 Korps-Intendant
  • 5 Räte und Assessoren (Militärbeamte)
  • 21 Unteroffiziere und Mannschaften für den Dienst in der Korps-Intendantur
  • 1 Korps-Auditor (Jurist)
  • 1 General-Arzt
  • 1 Assistenzarzt
  • 1 Militär-Oberpfarrer (in der Regel in Personalunion mit einem der vier Divisions-Pfarrer)
  • 1 Offizier des Ingenieur-Korps (Major oder Hauptmann) als Garnisons-Bau-Direktor
  • 1 Stabs-Apotheker
        Dieser verantwortete die pharmazeutischen Geschäfte des westfälischen VII. Armee-Korps,
        Münster und des rheinischen VIII. Armee-Korps, Köln.

 

Die Kommandierenden Generale des VII. Armee-Korps 1815 - 1920

    1. Generalleutnant Levin Karl von Heister

    2. Generalleutnant Johann Adolf Freiherr von Thielmann 1815- 1820

    3. Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn 1820 - 1829

    4. Generalleutnant Karl Ferdinand Freiherr von Müffling gen.Weiß 1829 - 1837

    5. General der Infanterie Ernst von Pfuel 1837 - 1848

    6. General der Kavallerie Karl von der Gröben 1848 - 1854

    7. General der Kavallerie Ludwig Freiherr Roth von Schreckenstein 1854 - 1858 (Mai)

    8. General der Infanterie Karl Anton Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen 1858 - 1858 (Oktober)

    9. Generalleutnant Eduard von Bonin 1858 - 1858 (Oktober)

    10. Generalleutnant Heinrich Georg Eduard von Schlegell 1858 - 1860

    11. General der Infanterie Karl Eberhard Herwarth von Bittenfeld 1860 - 1864

    12. General der Infanterie Eduard Vogel von Falckenstein 1864 - 1866

    13. General der Infanterie Heinrich Adolf von Zastrow 1866 - 1871

    14. General der Kavallerie Wilhelm Graf zu Stolberg-Wernigerode 1871 - 1882

    15. General der Kavallerie Karl von Witzendorff 1882 - 1888

    16. General der Kavallerie Emil von Albedyll 1888 - 1893

    17. General der Infanterie Robert von Goetze 1893 - 1898

    18. General der Infanterie Viktor von Mikusch-Buchberg 1898 - 1900

    19. Generalleutnant Freiherr Ernst von Bülow 1900 -1901

    20. General der Kavallerie Moritz von Bissing 1901 - 1907

    21. General der Kavallerie Friedrich von Bernhardi 1907 - 1909

    22. General der Kavallerie Karl von Einem genannt von Rothmaler 1909 - 1914

    23. General der Infanterie Eberhard von Claer Sept. 1914 - Juni 1915

    24. General der Infanterie Hermann von François 1915 - 1918

    25. Generalleutnant Wilhelm von Woyna 1918 - 1919

    26. Generalleutnant Oskar Freiherr von Watter 1919 – 1920
     

Quellen:
vgl. Klüting, ab Seite 9
vgl. Matuschka, Organisationsgeschichte des Heeres 1890 -1918, in Deutsche Militärgeschichte
vgl. Schrumpf, Territoriale Kommandogewalt und zivile Verwaltungskompetenz im 1. Weltkrieg

 

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