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Die Anfänge Preussens in Westfalen bis 1815


Die Anfänge

Die ersten Gebiete am Niederrhein und in Westfalen erwarb Kurbrandenburg, nachdem der Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg im Jahr 1609 kinderlos verstorben war. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde Brandenburg-Preußen mit dem Bistum Minden eine Entschädigung für Gebietsverluste in Pommern zuteil, die den preußischen Einfluss in Westfalen weiter ausbauten. Neben weiteren kleineren Gebietszugewinnen in den nächsten 150 Jahren war die Anwartschaft auf die Grafschaft Ostfriesland (seit 1694) von großer Bedeutung für die preußische Politik und den Überseehandel des Königreichs.

Die westfälisch-rheinischen Besitzungen Preußens erstrecken sich Ende des 18. Jahrhunderts auf Kleve, Obergeldern und Mark im Süden sowie Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen in der Mitte. Dazu kam im Norden die Grafschaft Ostfriesland mit dem wichtigen Seehafen Emden. Minden war von besonderer strategischer Bedeutung, die Grafschaften Mark (Bergbau und Metallindustrie) und Ravensberg (Flachanbau und Textilindustrie) durch Ihre Industrie besonders wertvoll.

Änderungen nach den Koalitionskriegen


Im Frieden von Lunéville im Jahre 1801 wurden die linksrheinischen Gebiete Frankreich zugesprochen, was für Preußen den Verlust Obergelderns, Moers und Teilen Kleves bedeutete. Durch den 1803 folgenden Reichsdeputationshauptschluss und die anschließende Säkularisierung geistlicher Gebiete erhielt Preußen weitere zentrale westfälische Gebiete hinzu und rundete so sein „westfälisches Staatsgebiet“ ab. Es erhielt das Bistum Paderborn, die Abteien Elten, Essen, Werden, Herford und Cappenberg sowie die östliche Hälfte des Bistums Münster mit der Stadt Münster. Die westlichen und nördlichen Teile des Bistums wurden an die Fürsten Arenberg, Croy, Looz und Salm gegeben, die Ihre linksrheinischen Besitzungen ebenfalls an Frankreich verloren hatten.
 

Die Katastrophe von Jena und Auerstätt 1806 mit dem folgenden Frieden von Tilsit 1807 löschten die preußische Stellung im Westen schlagartig aus. Die preußischen Besitzungen wurden zwischen dem Königreich Holland (später dem Kaiserreich Frankreich), dem Großherzogtum Berg und dem Königreich Westphalen aufgeteilt.

Arrondierung der preussischen Territorien - Neuordnung Europas nach 1815

Nach der Niederlage Napoleons gegen die verbündeten europäischen Armeen und dem folgenden Zusammenbruch der französischen Vorherrschaft regelte der Wiener Kongress im Jahre 1815 die Neuordnung Europas. Dem Königreich Preußen wurden seine vor 1801 erworbenen Länderein weitestgehend wieder zugesprochen. Ostfriesland, Lingen und die nördlichen Teile des Bistums Münster fielen allerdings an das Königreich Hannover, dagegen erhielt Preußen den westlichen Teil des Bistums Münster und mehrere südliche und westliche Grafschaften und vereinige so seine einzelnen Territorien zu einem abgerundeten Gebiet.

Die steinschen Reformen führten auch zu einer Neuordnung des Provinzialverwaltung im preussischen Staatswesen. So entstanden einheitliche Verwaltungsgebiete unter der Leitung der Oberpräsidenten als oberste Verwaltungsbehörde und unterteilt in Bezirksregierungen mit ihren jeweiligen Regierungspräsidenten als neue Mittelbehörden zwischen den bestehenden Kreisverwaltungen und der Zentralregierung in Berlin.

Mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Privinzialbehörden" vom 30. April 1915 wurde das Königreich Preußen in zehn Provinzen eingeteilt, darunter auch die neue Provinz Westfalen.

Nachdem vom Stein zusammen mit von Hardenberg die Triebfeder der Preußischen Reformen war und bereits zwischen 1802 und 1804 von Münster aus die Eingliederung der geistlichen Territorien Westfalens in den Preußischen Staat leitete, wurde sein enger Mitarbeiter Ludwig Freiherr Vincke 1815 erster Oberpräsident der neuen Provinz Westfalen. Vincke war bereits seit dem Zusammenbruch der französichen Herrschaft 1813 Generalkommissar und später Zivilgouverneur für die Provinzen zwischen Rhein und Weser. Vincke schaffe es, die erst neu unter preussischer Oberhoheit stehenden westfälischen Gebiete zu einer Einheit zu verbinden, nicht nur verwaltungstechnisch. Besondere Verdienste erwarb er sich auch dem Gebiet des Straßenbaus, der Binnenschifffahrt, des Schulwesens und der Fürsorge. Sein besonderes Augenmerk lag auf dem Bauernstand.

Die Bildung einer allgemeinen Volksvertretung aus den Provinzialständen kollidierte mit den Vorstellungen der Landstände, die ursprünglich dem Landesherren gleichgeordnet gegenüberstanden (Verfassungsversprechen des Königs). Der dadurch bedingten Stagnation der Reformbemühungen begegnete man 1823 mit dem Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände (nach dem die alten Landstände nicht erneuert, sondern stattdessen vier neue Stände errichtet wurde: den Standesherren (mediatisierten Reichsfürsten), dem ritterschaflichen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitz), mit einer Verbesserung der Provinzialverfassungen und durch die Einrichtung von Provinziallandtagen.

Am 26. Oktober 1826 wurde der erste westfälische Landtag im Schloß zu Münster durch Vincke und Stein eröffnet.

 

Quelle:
vgl. Westfalen 1815, Landschaftverband Westfalen-Lippe

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