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Die Anfänge
Die ersten Gebiete am Niederrhein und in Westfalen erwarb Kurbrandenburg,
nachdem der Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg im Jahr 1609 kinderlos
verstorben war. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde Brandenburg-Preußen mit
dem Bistum Minden eine Entschädigung für Gebietsverluste in Pommern zuteil, die
den preußischen Einfluss in Westfalen weiter ausbauten. Neben weiteren kleineren
Gebietszugewinnen in den nächsten 150 Jahren war die Anwartschaft auf die
Grafschaft Ostfriesland (seit 1694) von großer Bedeutung für die preußische Politik
und den Überseehandel des Königreichs.
Die westfälisch-rheinischen Besitzungen
Preußens erstrecken sich Ende des 18. Jahrhunderts auf Kleve, Obergeldern und
Mark im Süden sowie Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen in der Mitte.
Dazu kam im Norden die Grafschaft Ostfriesland mit dem wichtigen Seehafen Emden.
Minden war von besonderer strategischer Bedeutung, die Grafschaften Mark
(Bergbau und Metallindustrie) und Ravensberg (Flachanbau und Textilindustrie)
durch Ihre Industrie besonders wertvoll.
Änderungen nach den Koalitionskriegen
Im Frieden von Lunéville im Jahre 1801 wurden die linksrheinischen Gebiete Frankreich zugesprochen, was für Preußen den Verlust Obergelderns, Moers und
Teilen Kleves bedeutete. Durch den 1803 folgenden Reichsdeputationshauptschluss
und die anschließende Säkularisierung geistlicher Gebiete erhielt Preußen
weitere zentrale westfälische Gebiete hinzu und rundete so sein „westfälisches
Staatsgebiet“ ab. Es erhielt das Bistum Paderborn, die Abteien Elten, Essen,
Werden, Herford und Cappenberg sowie die östliche Hälfte des Bistums Münster mit
der Stadt Münster. Die westlichen und nördlichen Teile des Bistums wurden an die
Fürsten Arenberg, Croy, Looz und Salm gegeben, die Ihre linksrheinischen
Besitzungen ebenfalls an Frankreich verloren hatten.
Die Katastrophe von Jena und Auerstätt 1806 mit dem folgenden Frieden von
Tilsit 1807 löschten die preußische Stellung im Westen schlagartig aus. Die
preußischen Besitzungen wurden zwischen dem Königreich Holland (später dem
Kaiserreich Frankreich), dem Großherzogtum Berg und dem Königreich Westphalen
aufgeteilt.
Arrondierung der preussischen Territorien - Neuordnung Europas nach 1815
Nach der Niederlage Napoleons gegen die verbündeten europäischen Armeen und
dem folgenden Zusammenbruch der französischen Vorherrschaft regelte der Wiener
Kongress im Jahre 1815 die Neuordnung Europas. Dem Königreich Preußen wurden
seine vor 1801 erworbenen Länderein weitestgehend wieder zugesprochen.
Ostfriesland, Lingen und die nördlichen Teile des Bistums Münster fielen
allerdings an das Königreich Hannover, dagegen erhielt Preußen den westlichen
Teil des Bistums Münster und mehrere südliche und westliche Grafschaften und
vereinige so seine einzelnen Territorien zu einem abgerundeten Gebiet.
Die steinschen Reformen führten auch zu einer Neuordnung des
Provinzialverwaltung im preussischen Staatswesen. So entstanden einheitliche Verwaltungsgebiete unter der Leitung der Oberpräsidenten als oberste Verwaltungsbehörde und unterteilt in Bezirksregierungen mit ihren jeweiligen Regierungspräsidenten als neue Mittelbehörden zwischen den bestehenden Kreisverwaltungen und der Zentralregierung in Berlin.
Mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Privinzialbehörden" vom 30. April 1915 wurde das Königreich Preußen in zehn Provinzen eingeteilt, darunter auch die neue Provinz Westfalen.
Nachdem vom Stein zusammen mit von Hardenberg die Triebfeder der Preußischen Reformen war und bereits zwischen 1802 und 1804 von Münster aus die Eingliederung der geistlichen Territorien Westfalens in den Preußischen Staat leitete, wurde sein enger Mitarbeiter Ludwig Freiherr Vincke 1815 erster Oberpräsident der neuen Provinz Westfalen. Vincke war bereits seit dem Zusammenbruch der französichen Herrschaft 1813 Generalkommissar und später Zivilgouverneur für die Provinzen zwischen Rhein und Weser. Vincke schaffe es, die erst neu unter preussischer Oberhoheit stehenden westfälischen Gebiete zu einer Einheit zu verbinden, nicht nur verwaltungstechnisch. Besondere Verdienste erwarb er sich auch dem Gebiet des Straßenbaus, der Binnenschifffahrt, des Schulwesens und der Fürsorge. Sein besonderes Augenmerk lag auf dem Bauernstand.
Die Bildung einer allgemeinen Volksvertretung aus den Provinzialständen kollidierte mit den Vorstellungen der Landstände, die ursprünglich dem Landesherren gleichgeordnet gegenüberstanden (Verfassungsversprechen des Königs). Der dadurch bedingten Stagnation der Reformbemühungen begegnete man 1823 mit dem Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände (nach dem die alten Landstände nicht erneuert, sondern stattdessen vier neue Stände errichtet wurde: den Standesherren (mediatisierten Reichsfürsten), dem ritterschaflichen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitz), mit einer Verbesserung der Provinzialverfassungen und durch die Einrichtung von Provinziallandtagen.
Am 26. Oktober 1826 wurde der erste westfälische Landtag im Schloß zu Münster durch Vincke und Stein eröffnet.
Quelle:
vgl. Westfalen 1815, Landschaftverband Westfalen-Lippe
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